Ladeinfrastruktur im Mehrparteienhaus: Bis zu 2.000 € Förderung pro Stellplatz
500 Millionen Euro investiert der Bund, um Lademöglichkeiten systematisch dort zu schaffen, wo Menschen am meisten von ihnen profitieren: Zuhause im Mehrparteienhaus.
In Deutschland gibt es rund 3,5 Millionen Wohnungen in Mehrparteienhäusern. Gleichzeitig bieten die dazugehörigen 9 Millionen Stellplätze bislang nur selten die Möglichkeit, das eigene Elektroauto direkt zuhause zu laden. Obwohl die Elektromobilität längst Fahrt aufgenommen hat, spielt Ladeinfrastruktur in vielen Wohnimmobilien noch immer eine untergeordnete Rolle. Oft sind es komplexe Entscheidungswege, fehlende Zuständigkeiten und hohe Investitionskosten, die den Aufbau erschweren.
Das soll sich nun ändern. Mit einer neuen Förderung schafft das Bundesministerium für Verkehr (BMV) gezielte Anreize für den Ausbau von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern.
Was wird konkret gefördert?
Das Programm richtet sich an Eigentümer und Organisationen, die Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern voranbringen können. Dazu gehören Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), private Eigentümer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Wohnungsunternehmen. Mieter sind nicht antragsberechtigt.
Besonders interessant: Die Förderung denkt Ladeinfrastruktur ganzheitlich. Statt nur einzelne Wallboxen zu bezuschussen, unterstützt sie den Aufbau der gesamten Infrastruktur dahinter: von der Vorverkabelung über den Netzanschluss bis hin zum Lastmanagement. So entstehen Lösungen, die Gebäude langfristig auf die wachsende Nachfrage nach Elektromobilität vorbereiten.
Förderfähige Ausgaben sind unter anderem:
- Ladepunkte (Wallboxen)
- Netzanschluss
- Vorverkabelung von Stellplätzen inklusive technischer und baulicher Maßnahmen
- Elektrische Infrastruktur, technische Ausrüstung und Schutzeinrichtungen
- Energie- und Lastmanagementsysteme
Der Schwerpunkt liegt klar auf dem Aufbau der Ladeinfrastruktur. Planungs-, Genehmigungs- und Betriebskosten sowie Leasing- und Mietkosten werden daher nicht gefördert.
Welche Anforderungen muss die Ladeinfrastruktur bzw. das Projekt erfüllen?
Um die Förderung zu erhalten, müssen Projekte strukturiert, skalierbar und zukunftsfähig umgesetzt werden.
Wichtig dabei: Es müssen nicht zwingend sofort Wallboxen installiert werden. Bereits die Vorbereitung der Infrastruktur kann förderfähig sein. Als Vorverkabelung gilt ein anschlussfähiger elektrischer Endpunkt am Stellplatz.
Weitere Voraussetzungen sind:
- Das Projekt darf vor der Bewilligung noch nicht begonnen worden sein.
- Das Gebäude muss überwiegend Wohnzwecken dienen und mindestens drei Wohneinheiten umfassen.
- Mindestens 20 % der Stellplätze – mindestens jedoch sechs Stellplätze – müssen für zukünftige Ladepunkte vorbereitet werden.
- Die Ladeinfrastruktur darf weder öffentlich zugänglich noch gewerblich genutzt werden.
- Ladepunkte müssen über einen Typ-2- oder CCS-Anschluss verfügen, eine Ladeleistung zwischen 11 und 22 kW bieten sowie gemäß §14a EnWG steuerbar sein und über ein Lastmanagement verfügen.
- Der Betrieb muss mit 100 % Strom aus erneuerbaren Energien erfolgen.
Für Immobilien, die bereits aufgrund des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) zur Nachrüstung verpflichtet sind, kann die Förderung nicht für die Erfüllung dieser gesetzlichen Anforderungen genutzt werden.
Wer prüfen möchte, ob sein Vorhaben förderfähig ist, kann vor der Antragstellung den offiziellen Quick Check nutzen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird pro Stellplatz gewährt:
- bis zu 1.300 € bei reiner Vorverkabelung (ohne Wallbox)
- bis zu 1.500 € mit Wallbox
- bis zu 2.000 € mit Wallbox, die bidirektionales Laden unterstützt
Das Signal: Je zukunftsfähiger die Lösung, desto höher die Förderung.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Der Förderaufruf ist am 15. April 2026 gestartet. Anträge können auf der Seite Laden im Mehrparteienhaus einfach und digital eingereicht werden.
Für WEGs, private Vermieter und KMU endet die Antragsfrist am 10. November 2026. Früh sein lohnt sich: Die Fördermittel werden laufend nach dem Windhundprinzip vergeben.
Für Unternehmen mit größeren Wohnungsbeständen endet die Frist am 15. Oktober 2026. Hier erfolgt die Vergabe in einem wettbewerblichen Verfahren. Der wichtigste Faktor ist dabei die beantragte Fördersumme pro zu elektrifizierendem Stellplatz.
Bereit für die Mobilität von morgen
Elektromobilität wird zum festen Bestandteil moderner Wohnimmobilien. Wer heute in die passende Infrastruktur investiert, steigert langfristig den Wert und die Attraktivität seines Bestands und schafft die Voraussetzungen für komfortables Laden zuhause.